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Achtung! Alle hier aufgeführten
Nachtziellösungen dürfen in Deutschland nicht
eingesetzt werden, sie unterliegen einem Verbot nach
§ 2 - Anlage 2 WaffG. Befestigungshalterungen die
ausschließlich dazu bestimmt sind ein Nachtsichtgerät oder eine Beleuchtungseinrichtung an eine Schußwaffe zu befestigen sind genehmigungspflichtig. Somit ist
also der alleinige Besitz schon verboten!
Wenn Sie ins Ausland z. B. nach Russland auf eine Jagdreise
gehen, können Sie ein Nachtsichtgerät und
die dazugehörige Infrarot-Beleuchtungseinrichtung
(Infrarotstrahler) mitnehmen. Im Ausland können
Sie sich die benötigte Halterung dann anfertigen
lassen. Diese in Russland für Ihr Nachtsichtgerät
und Infrarotstrahler angefertigten Halterungen können
Sie nun für eine dort erlaubte Nachtzieleinrichtung
benutzen.
Bei der Rückreise nach Deutschland dürfen
Sie die angefertigten Halterungen jedoch nicht nach
Deutschland mitnehmen bzw. Einführen, da die Halterungen
nach § 2 - Anlage 2 WaffG verbotene Gegenstände
sind.
Sehr wichtig! Die
als Nachtziellösung so eingesetzten Nachtsichtgeräte
müssen Schock- und Lichtblitz geschützt sein.
Es kann also nicht jedes x-beliebiges Nachtsichtgerät
hierfür genutzt werden.
Nachtsichtgeräte die nicht Schock- und Lichtblitz
geschützt sind, halten erfahrungsgemäß
die starke Schock-und Lichtblitz-Belastung nicht aus.
Sicherlich haben schon sehr viele Anwender auf der Auslandjagd
diese für den Geldbeutel schmerzhafte Erfahrung
gemacht.
Achten Sie beim Kauf eines
Gerätes für alle Kaliber dringend darauf, dass der Anbieter die
Schock- und Lichtblitz-Festigkeit des Gerätes für alle Kaliber schriftlich
bestätigt!
Ansonsten können Sie in einem Schadenfall keinen
Garantie oder Gewährleistungsanspruch geltend machen
und Sie bezahlen die Zeche.
Für unsere NIGHT-MAX Geräte garantieren wir
das diese für alle Kaliber Schock- und Lichtblitz geschützt sind!
Mancher Anbieter gibt auf die Bildverstärkerröhre
überhaupt keine Garantie, da es sich hier um ein
Verschleißteil handelt. Meiden Sie solche Anbieter.
| 1.VERSION - Projektionsgeräte |
| Verbot nach §2 - Anlage 2 WaffG. |

Projektionsgeräte projizieren das Absehen (Strichbalken)mittels
einer Infrarot-Lampe auf das Ziel. Das Zielbild wird
mit dem Nachtsichtgerät betrachtet. Die Systemvergrößerung
ist vom eingesetzten Nachtsichtgerät
maßgeblich. Grundvoraussetzung für
dieses System ist ein in der Vergrößerung
einstellbares Zielfernrohr.
Die Montage funktioniert folgendermaßen:
Die Zielfernrohr-Vergrößerung sollte unter 4-fach eingestellt werden. Feste über 4-fach eingestellte Vergrößerung beim Zielfernrohr funktioniert im Regelfall nicht oder sehr schlecht.
Hinter dem Okular, also dort wo beim Zielfernrohr mit dem Auge durchgeschaut wird, wird ein schockfester Infrarotstrahler montiert. Dieser aufgesetzte Infrarotstrahler projiziert das Zielfernrohr-Absehen direkt nach vorne auf das Ziel. Die Strichbalken werden als deutlich sichtbare "Schatten" auf dem Ziel abgebildet. Das Zielfernrohr muß nicht eingeschossen werden! Seitlich, im 9.00 Uhr Bereich, wird das Nachtsichtgerät am Mittelrohr des Zielfernrohrs anmontiert.
Man schaut dadurch nur ein paar Zentimeter seitlich versetzt in das Nachtsichtgerät und sieht das projizierte Absehen direkt, in bester Bildqualität, auf dem Ziel.
Der Augenabstand bleibt bei einer guten Montage unverändert.
Zur Absehenbeleuchtung
empfehlen wir keine Infrarot-Xenonlampe, da die Reichweite
zu gering ist und Glühlampen relativ viel Streulicht
erzeugen, dass zu Lichtreflektionen führt. Besser
sind hier schockgeschützte und fokussierbare
Power Infrarot LED-Strahler oder besser schockgeschützte
und fokussierbare Hi-Power Infrarot LASER-Strahler.
Die Reichweite bei einem guten Nachtsichtgerät
der 1.plus Generation liegt bei ca. 50-60m (mit einem
Power Infrarot LED-Strahler) oder ca. 120m (mit einem
Hi-Power LASER Infrarot-Strahler). Bei einem Nachtsichtgerät
der 2. oder 3. Generation bis 80-100 m(mit einem Power
LED-Strahler) oder ca.200m mit einem Hi-Power Infrarot
LASER-Strahler. Die Infrarot-Laserbeleuchtung ist bei
diesem System sicherlich die 1.Wahl, hiermit werden auch dünne Strichbalken sehr gut sichtbar
über große Entfernung projiziert.
Der Einsatz des System ist hiermit auch bei leichtem
Bodenhebel, -Regen etc. möglich. Die Vergrößerung
des Nachtsichtgerätes sollte man mindestens von
3-fach bis max. 7-fach wählen!
Das System braucht nicht eingeschossen werden,
da die Visierung über das vorhandene Zielfernrohr
erfolgt.
Mittels einer gut durchdachten Halterung ist der Einsatz
des System innerhalb von wenigen Sekunden möglich.
Unser Praxisurteil:
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Projektionsgeräte
sind die nach unserer Meinung die besten und
effektivsten Nachtsichtlösungen für
die Auslandjagd. Mit einer guten Gerätezusammenstellung
sind hier sehr große Reichweiten auch
bei schlechten Lichtverhältnissen möglich.
Die Vergrößerung der Nachtsichtgeräte
sollte mindestens bei 3- bis max 7-fach liegen. So wird
auch eine sehr gute Detailerkennung auf größere
Distanzen möglich. Ein System das wir voll
und ganz für die Auslandjagd empfehlen können. |
| 2.VERSION / Nachschalt-Nachtsichtgeräte / Aufsatz-Nachtsichtgeräte / Olukar Booster / Night-Vision |
| Verbot nach §2 - Anlage 2 WaffG. |

2.VERSION Nachschalt-Nachtsichtgeräte / Aufsatz-Nachtsichtgeräte / Okular-Booster / Night-Vision
Verbot nach §2 - Anlage 2 WaffG.
Bei den Nachschalt-Nachtsichtgeräten wird mit dem Nachtsichtgerät durch das Okular vom Zielfernrohr geschaut. Hierzu wird das Nachtsichtgerät mit 1-facher Vergrößerung, über eine Halterung am Zielfernrohr befestigt.
Der Lichtverlust am Nachtsichtgerät ist systembedingt sehr hoch, da die Lichtstärke, auch bei hochwertigen Zielfernrohren für Nachtsichtgeräte kaum ausreichend ist. Rechnen Sie mit einem durchschnittlichen Lichtverlust von ca 80%.
Um eine einigermaßen brauchbare Bildqualität zu erhalten, sollte das Zielfernrohr auf eine kleine Vergrößerung eingestellt werden. Zusätzlich muß eine starke Infrarot-Zusatzbeleuchtung, vorzugsweise auf Laserbasis Mod. LASER-FIRE, als künstliche Lichtquelle hinzugeschaltet werden.
Das Fadenkreuz im Zielfernrohr wird systembedingt etwas verschwommen dargestellt. Ein Leuchtabsehen darf auf keinen Fall eingeschaltet sein, da die Leuchtabsehen-Helligkeit bei Standard-Zielfernrohren zu hoch ist. Das Leuchtabsehen könnte sich in die Bildverstärkerröhre einbrennen. Da sich nach erfolgter Montage, das Nachtsichtgerät zwischen Zielfernohr und Auge befindet, ist der Augenabstand viel zu kurz. Im ungünstigsten Fall bekommt man das Nachtsichtgeräte-Okular beim Rückstoß gegen das Auge.
Es sollte daher also eine Schaftkappenverlängerung von mindestens 12 cm montiert werden. Alternativ kann auch das Zielfernrohr um ca. 12 cm weiter nach vorne versetzt werden.
Unser Praxisurteil:
Eine wesentlich höhere Bildqualität wird mit der Version "Projektionsgeräte" erzielt. Wer jedoch keinen hohen Wert auf eine gute Bildqualität legt, die Schaftkappenverlängerung, alternativ die Versetzung des Zielfernrohres nach vorne in Kauf nimmt, kann mit diesem System zurechtkommen.
Vorteil: Die Zielfernrohr-Vergrößerung kann genutzt werden.
| 3.VERSION / Vorsatz-Nachtsichtgeräte / Aufsatz-Nachtsichtgeräte / Front Booster / Objektiv Booster |
| Verbot nach §2 - Anlage 2 WaffG. |

3.VERSION Vorsatz Nachtsichtgeräte / Aufsatz Nachtsichtgeräte / Front Booster / Objektiv Booster
Verbot nach §2 - Anlage 2 WaffG.
Hierbei wird ein Nachtsichtgerät ohne eigenes Absehen (Fadenkreuz) vorne am Objektiv des Zielfernrohres befestigt.
Der Augenabstand zum Zielfernrohr wird hierdurch nicht verändert. Die Zielfernrohr-Vergrößerung sollte möglichst klein eingestellt werden, da durch eine zu hohe Zielfernrohr-Vergrößerung das Nachtsichtbild sehr grobkörnig dargestellt wird. Die beste Bilddarstellung wird mit einer 1-fach Zielfernrohr-Vergrößerung erreicht. Weiterhin ist darauf zu achten, daß die Verbindung Nachtsichtgerät-Zielfernrohr perfekt sitzt. Ansonsten kann es zu Trefferabweichungen kommen.
Unser Praxisurteil:
Ein bewährtes System, daß auch im militärischen Bereich eingesetzt wird. Bei Verwendung eines Zielfernrohres mit 1-facher Vergrößerung kann eine sehr gute Bildqualität erzielt werden. Eine höhere Bildqualität wird jedoch mit der Version "Projektionsgeräte" erreicht.
Vorteil: Die Version "Vorsatzgeräte" kann bei ausreichendem Restlicht ohne IR-Beleuchtung, also Passiv, genutzt werden.
| 4.VERSION - Nachrüstsätze |
| Verbot nach §2 - Anlage 2 WaffG. |
Hierbei wird am Nachtsichtgerät auf die Vorderseite
der Bildverstärkerröhre eine Strickplatte
aus Draht, Metallfolie o.ä. geklebt (bereits hier
entsteht ein verbotener Gegenstand). Mit einer entsprechend
aufwändigen Montage (verbotener Gegenstand)wird
so dass entstandene Zielgeräte befestigt.
Da das Absehen nicht verstellt werden kann, muss hierbei
immer das ganze Gerät beim Einschießen justiert
werden, was einen hohen mechanischen Aufwand an der
Montage bedingt. Durch die feste Anbringung des Absehens
an der Bildverstärkerröhre des Nachtsichtgeräts
muß des komplette Gerät (§ 2 - Anlage
2 WaffG.) im Ausland verbleiben.
Unser Praxisurteil:
Viel zu hoher Montageaufwand was enorme Kosten mit sich
bringt. Weiterhin Verlust der Gerätegarantie durch
Anbringung des Absehen an der Bildverstärkerröhre.
Gerät muß nach dem Umbau komplett in Ausland
verbleiben. Daher ist dieses Gerätesystem nicht
empfehlenswert.
5.VERSION Nachtsichtbrille in Kombination
mit einem Zielfernrohr
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| Diese Lösung ist in Deutschland erlaubt!! Aber nur ohne zusätzliche Infrarotbeleuchtung! |

Hierbei wird ein Nachsichtgerät / Nachtsichtbrille mittels einer
Halterung am Kopf befestigt um mit dem Nachtsichtgerät
durch ein Zielfernrohr zu sehen. Dadurch, daß
das Nachtsichtgerät von der Waffe getrennt ist, ist dieses System für die Jagd in Deutschland zulässig.
Der Lichtverlust am Nachtsichtgerät ist systembedingt sehr hoch, da die Lichtstärke, auch bei hochwertigen Zielfernrohren, für Nachtsichtgeräte kaum ausreichend ist. Rechnen Sie mit einem durchschnittlichen Lichtverlust von ca. 80%.
Um eine einigermaßen brauchbare Bildqualität zu erhalten, sollte das Zielfernrohr auf eine kleine Vergrößerung eingestellt werden. Zusätzlich muß eine starke Infrarot-Zusatzbeleuchtung, vorzugsweise auf Laserbasis Mod. LASER-FIRE, als künstliche Lichtquelle hinzugeschaltet werden.
Um in Deutschland legal zu bleiben, darf keine Infrarot-Zusatzbeleuchtung eingesetzt werden!
Das Fadenkreuz im Zielfernrohr wird systembedingt etwas verschwommen dargestellt. Ein Leuchtabsehen darf auf keinen Fall eingeschaltet sein, da die Leuchtabsehen-Helligkeit bei Standard-Zielfernrohren zu hoch ist. Das Leuchtabsehen könnte sich in die Bildverstärkerröhre einbrennen.
Da ein Nachtsichtgerät eine Baulänge von ca. 12-18cm aufweist, wird der Augenabstand zum Zielfernrohr viel zu kurz. Im ungünstigsten Fall bekommt man das Nachtsichtgeräte-Okular beim Rückstoß gegen das Auge.
Es sollte also eine Schaftkappenverlängerung von mindestens 12cm oder mehr weiter nach vorne versetzt werden.
Unser Praxisurteil:
Eine legal einsetztbare Nachtjagdlösung für Deutschland. In der Praxis jedoch kaum einsetzbar. Ein "normales" Zielfernrohr ist für den Nachtjagdzweck in Verbindung Nachtsichtgerät/Nachtsichtbrille praktisch nicht nutzbar. Wer in Deutschland legal mit einem Nachtsichtgerät jagen möchte, sollte anstatt einem Zielfernrohr unser spezielles "EOTech NV Leuchtpunktzielgerät" einsetzen.
Sie auch unser Angebot "EOTech NV legales Nachtziel-System".
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